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   OLG Karlsruhe, 30.01.2008 - 2 Ws 14/08   

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OLG Karlsruhe, 30.01.2008 - 2 Ws 14/08 (https://dejure.org/2008,23107)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.01.2008 - 2 Ws 14/08 (https://dejure.org/2008,23107)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 2 Ws 14/08 (https://dejure.org/2008,23107)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fortdauer einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik; Umfang der Prüfungspflichten der Strafvollstreckungskammern zur Frage der weiteren Notwendigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; ...

  • Judicialis

    StPO § 463 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2008 - 2 Ws 14/08
    Mit der Pflicht zu einerexternen Prognoseuntersuchung soll den vom Bundesverfassungsgericht formulierten verfassungsrechtlichen Anforderungen (etwa in BVerfGE 70, 297 ff.) Rechnung getragen werden, wonach das Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 S. GG an die den Fortdauerentscheidungen nach § 67 e StGB zugrundeliegende Sachverhaltsaufklärung umso strengere Anforderungen stellt, je länger die Unterbringung andauert.

    Um dem daraus folgenden Gebot bestmöglicher Sachaufklärung Genüge zu tun und Routinebegutachtungen entgegenzuwirken, ist es deshalb in der Regel angezeigt, in gewissen Zeitabständen Sachverständige hinzuziehen, die weder in die Behandlung des Untergebrachten eingebunden sind noch in dem Krankenhaus arbeiten, in der dieser sich -möglicherweise bereits eine längere Zeit -befindet (vgl. BVerfGE 70, 297 ff.; BVerfG NJW 2004, 739 ff. zur Sicherungsverwahrung; Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 31.03.2006, BTDrs 16/1110).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2008 - 2 Ws 14/08
    Um dem daraus folgenden Gebot bestmöglicher Sachaufklärung Genüge zu tun und Routinebegutachtungen entgegenzuwirken, ist es deshalb in der Regel angezeigt, in gewissen Zeitabständen Sachverständige hinzuziehen, die weder in die Behandlung des Untergebrachten eingebunden sind noch in dem Krankenhaus arbeiten, in der dieser sich -möglicherweise bereits eine längere Zeit -befindet (vgl. BVerfGE 70, 297 ff.; BVerfG NJW 2004, 739 ff. zur Sicherungsverwahrung; Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 31.03.2006, BTDrs 16/1110).
  • OLG Oldenburg, 07.09.2007 - 1 Ws 481/07

    Voraussetzungen und Höchstfrist der Einholung eines anstaltsfernes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2008 - 2 Ws 14/08
    Vielmehr wird spätestens anlässlich der nächsten Regelüberprüfung über die Notwendigkeit einer externen Begutachtung zu entscheiden sein, wobei im Hinblick auf das mit zunehmender Dauer der Unterbringung erstarkende Gewicht des Freiheitsanspruchs zu berücksichtigen sein wird, dass die Voraussetzungen eines ausnahmsweisen Absehens vom Gebot regelhafter Begutachtung immer enger zu fassen sind (vgl. auch OLG Oldenburg, 1 Ws 481/07, bei JURIS).
  • BVerfG, 26.03.2009 - 2 BvR 2543/08

    Verletzung des aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG folgenden Gebots

    Umgekehrt ist nach der Neuregelung ein externes Gutachten als Grundlage einer nach fünf Jahren zu treffenden Überprüfungsentscheidung nur in sehr eng begrenzten Ausnahmefällen entbehrlich (zutreffend: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28. April 2008 - 3 Ws 401/08 -, NStZ-RR 2008, S. 292; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 Ws 14/08 -, juris, Abs.-Nr. 3).
  • OLG Frankfurt, 02.02.2010 - 3 Ws 81/10

    Pflichtverteidigerbestellung für Überprüfungsverfahren nach §§ 67 e I, 67 d II

    Der Fristenlauf richtet sich dabei nach § 67e IV StGB (Senat, Beschl. v. 18.06.2008 - 3 Ws 552/08 und v. 18.08.2008 - 3 Ws 731/08; i.E. ebenso OLG Karlsruhe, Justiz 2008, 145).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2008 - 3 Ws 401/08

    Prüfung der Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem

    Von der Einholung eines externen Gutachtens kann nur in ganz eng begrenzten Ausnahmefällen abgesehen werden (Senat, Beschl. v. 12.02.2008 - 3 Ws 155/08 und v. 29.02.2008 - 3 Ws 225/08; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.1.2008 - 2 Ws 14/08 - Juris).
  • LG Hildesheim, 24.04.2008 - 23 StVK 184/08

    2 abgeordnete Richter; abgeordneter Richter; Abgrenzung; Allgemeinheit; altes

    Die letztlich eingeführte Soll-Regelung soll nach den Gesetzgebungsmaterialien (BT-DRs 16/5137; S. 11f.) ein Absehen von der externen Begutachtung ermöglichen, wenn anderweitig - etwa aufgrund des jeweiligen MRVollzG - bereits neuere externe Gefährlichkeitsgutachten vorliegen oder die Entlassung des Untergebrachten zeitnah beabsichtigt ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluß v. 30.01.2008, 2 Ws 14/08, juris).
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